vdst.de

Verband Deutscher Sporttaucher e.V.


tlv-sh.de

Homepage des Tauchsport Landesverband Schleswig-Holstein.


vist-dive.eu

1995 wurde der Verband Internationaler Sporttaucher gegründet. Die Bedürfnisse der Taucher fanden sich in den sehr anspruchsvollen VIST-Prüfungsbedingungen wieder, wurden jedoch nach einigen Jahren erfolgreicher Ausbildung den CMAS-Prüfungsbedingungen angepasst.


gtuem.org

Die GTÜM veröffentlicht hier neben wichtigen Notrufnummern für Tauchunfälle auch Kontaktadressen qualifizierter Taucherärzte und aktiver Behandlungs-Druckkammern. Ausserdem finden Sie Informationen zur Tauchtauglichkeit, zur Fortbildung in Tauchmedizin.

Unser Verein ist Mitglied beim VDST.

 

Ein Teil Deines Vereinsbeitrags wird zur Finanzierung einer Sportversicherung verwendet, so dass alle aktiven Mitglieder unseres Vereins automatisch versichert sind.

Durch die Mitgliedschaft in unserem Verein wirst Du ebenfalls Mitglied beim VDST und bist damit durch eine Gruppen-Versicherung abgesichert.

Diese Versicherung beinhaltet eine Unfall-, Haftpflicht und eine Rechtsschutzversicherung sowie eine Auslandsreise-Krankenversicherung.

Die Versicherung umfasst z.B. Unfälle, die den Versicherten bei VDST-, Landesverbands- und Vereinsveranstaltungen sowie bei Einzelunternehmungen zustoßen

  1. bei der Ausübung des Tauchsports unter Wasser (einschließlich Schnorcheln)
  2. bei der Ausübung des Apnoe-Tauchens (siehe aber Ziffer 6 e)
  3. während des Aufenthaltes in oder auf dem Wasser, sofern dieser im Zusammenhang mit einem Tauchgang oder Tauchversuch (z.B. zur Gewässererkundung oder zur Vorbereitung des Tauchgangs/-versuchs oder Einholung des Gerätes) steht
  4. bei der Rettung von Menschenleben während des Aufenthaltes in oder auf dem Wasser
  5. bei der Wartung und Pflege von Tauchgeräten sowie deren Vor- und Nachbereitung aus Anlass eines Tauchganges (nicht jedoch im häuslichen Bereich) bzw. deren Bergung bei Verlust im Wasser
  6. bei der Teilnahme an Tauchsportveranstaltungen des VDST, seiner Landesverbände und Vereine
  7. bei der Teilnahme an Wettkämpfen anderer Sportorganisationen, wenn der Versicherte vom VDST, einem Landesverband oder seinem Verein offiziell gemeldet ist.

Den gesamten Text des Versicherungsvertrages kannst du Dir hier herunterladen:

Versicherung

Jeder Schaden ist (mit Ausnahme der Schäden für die Auslandsreise-Krankenversicherung) unverzüglich über die Geschäftsstelle des VDST der GERLING Allgemeine Versicherungs-AG zu melden.

Da es von Vorteil ist, wenn bei den Landesverbänden und Vereinen nur eine Person die Schadenangelegenheiten bearbeitet, wird die Schadenanzeige von Heiner Haß abgewickelt.